Die Spiel- und Wettspielhinweise dienen dazu, für alle Mitglieder und Gäste des GC Ansbach Rahmenbedingungen zu schaffen, die geeignet sind, die Freude am Golfspiel auf der Anlage noch mehr zu fördern.
Neben diesen organisatorischen Voraussetzungen ist jedoch auch unbedingt erforderlich, dass jedermann das Gebot der Disziplin und Rücksicht gegenüber seinen Mitspielern beachtet. Nur so kann ein harmonischer Spielbetrieb ermöglicht werden.
Jeder Spieler erkennt durch Bespielung der Anlage des GC Ansbach bzw. Anmeldung zu einem Turnier folgende allgemeine Spielbedingungen an:
Die Verantwortung für Nachteile und Folgen, die einem Spieler dadurch entstehen, dass er die Aushänge und Spielbestimmungen nicht gelesen hat, trägt jeder Spieler selbst.
Bei groben Verstößen gegen die Spiel- und Wettspielordnung bzw. unsportlichem Verhalten können sowohl im allgemeinen Spiel- als auch Turnierbetrieb Platzverweise bzw. Turniersperren verhängt werden. Hierzu ist der Spielführer oder die Wettspielleitung berechtigt.
Grobe Verstöße bzw. unsportliches Verhalten sind u.a. grobfahrlässige Gefährdung der Sicherheit von Spielern, unangemessene Platzbeschädigung, deutliche Behinderung des Spielablaufes durch langsames Spiel, Verweigerung des Durchspielrechtes, unerlaubtes Einspielen in den Spielbetrieb und daraus resultierende Behinderung desselben etc.
Grundsätzlich ist der 1. Abschlag 30 Minuten vor Beginn eines jeden internen oder offenen Turniers gesperrt. Bei Kanonenstart ist der Platz 30 Minuten vor dem Start zu räumen.
Davon abweichende Bestimmungen über eventuell eingeschränkte Spielmöglich-keiten während eines Turniers sind auf den hierfür vorgesehenen Hinweistafeln angekündigt oder im Sekretariat zu erfragen.
Das Spielen auf dem Platz mit Driving-Range-Ballen ist nicht gestattet.
Platzarbeiter haben grundsätzlich Vorrecht.
Alle Spieler sollten nach dem letzten Putt das Grün zügig verlassen.
Die Grüns und Vorgrüns dürfen mit Caddywagen nicht befahren werden. Zwischen Grüns und Grünbunkern darf ebenfalls nicht gefahren werden. Golftaschen sich außerhalb des Grüns abzustellen oder abzulegen.
Das Durchspielrecht hat zum Ziel, den Spielbetrieb flüssig zu halten. Daher wird höflichst gebeten, die Regelung des Durchspielrechts (siehe Golfetikette) unbedingt einzuhalten.
Die Golfrunde beginnt immer am Abschlag 1 und ist in aufsteigender Folge zu spielen. Am Abschlag 1 haben Spieler Vorrang, die bereits 9 Loch gespielt haben und ohne Unterbrechung durchspielen wollen.
Das Auslassen von Spielbahnen ist nicht gestattet.
| 1) | Gespielt wird |
nach dem DGV-Vorgabensystem (DGV-VS) und dem
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| 2) |
Zulassung zu Wettspielen |
Die in der Übersicht genannten Teilnahmebeschränkungen können durch die jeweilige Ausschreibung geändert werden.
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| 3) | Turnieranmeldung |
Bei Turnieren am Wochenende spätestens bis Freitag (16.00 Uhr), ansonsten zwei Tage vor dem Turnier
Nachmeldungen können nur bei Ausfall gemeldeter Spieler berücksichtigt werden (Warteliste).
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| 4) | Meldegebühr | Die Meldegebühr beträgt bei clubinternen Wettspielen in der Regel
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| 5) | Startzeiten | Wettspiele werden entweder mit Kanonenstart (K) oder
normal von Abschlag 1 (N) gestartet. Jeder Teilnehmer hat sich spätestens 5 Minuten vor seiner Startzeit im Blickfeld des Starters aufzuhalten. Jeder Spieler ist für das rechtzeitige Erscheinen zu seiner Startzeit auch bei kurzfristigen Änderungen am Turniertag selbst verantwortlich.
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| 6) | Startaufstellung | Die Reihenfolge und Zusammensetzung der Flights wird aus-
schließlich von dem jeweiligen Spielführer vorgenommen. Die Startliste ist verbindlich.
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| 7) | Spieltempo | Während der Turnierrunde müssen die Flights die Zeitvorgaben
der Wettspielleitung einhalten. Unangemessene Verzögerungen können zur Disqualifikation führen (Regel 6-7).
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| 8) | Scorekarte | Nach Beendigung der Turnierrunde hat jeder Spieler unverzüglich
seine korrekt ausgefüllte und unterschriebene Scorekarte im Sekretariat abzugeben. Jeder Spieler ist für seine Scorekarte selbst verantwortlich. Nicht korrekt ausgefüllte Scorekarten führen zur Disqualifikation.
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| 9) | Stechen | Bei gleichem Ergebnis erfolgt grundsätzlich ein Kartenstechen
unter zur Grundlegung von 9, 6, 3, 1 der gespielten Löchern deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung ( 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7,12, 9) erfolgt. Bei weiterer Ergebnisgleichheit entscheidet das Los. In Einzellfällen kann ein Stechen durch Spielfortsetzung (Sudden Death) erfolgen, welches durch Aushang bekannt gegeben wird.
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| 10) | Siegerehrung | Die Siegerehrung findet grundsätzlich im Anschluss an das
jeweilige Wettspiel statt, und die Teilnahme sollte für jeden Ehrensache sein. Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn das Ergebnis offiziell bekannt gegeben wurde. Es gibt nur einen Preis, Brutto vor Netto ( ausgenommen Sonderpreise).
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| 11) | Spielleitung | Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht, die
Startzeiten abzuändern oder neu festzusetzen. Ebenso bleibt es der Spielleitung vorbehalten, vor Beginn des Turniers Änderungen an Ausschreibung vorzunehmen.
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| Markierungen: |
Aus (Regel 27-1) |
weiße Pfähle |
| Wasserhindernis (Regel 26-1) |
gelbe Pfähle | |
| Seitliches Wasserhindernis (Regel 26-1)
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rote Pfähle | |
| Boden in Ausbesserung (Regel 25-1)
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blaue Pfähle bzw. weiße „Einkreisung"
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| Ausgrenzen: |
Auf den Spielbahnen 1, 2, 3, 4 und 5 werden die Ausgrenzen
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Die Ausgrenze links der Spielbahn 5 - gekennzeichnet durch weiße Pfähle mit schwarzen Kappen - gilt nur beim Spielen dieser Bahn. Ein jenseits dieser Grenze zur Ruhe kommender Ball gilt als im Aus befindlich. Beim Spielen aller anderen Bahnen gelten diese Pfähle mit schwarzen Kappen als unbewegliche Hemmnisse.
Es darf straflos Erleichterung gem. Regel 24-2 in Anspruch genommen werden.
Unbewegliche Hemmnisse im Sinne der Regel 24-2 sind: Bänke, Ballwäscher, Abschlagstafeln, Be- und Entwässerungsanlagen und Schutznetze.
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern die Aufhebung der Strafe der Disqualifikation nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit bestraft am ersten zu spielenden Loch mit Lochverlust im Lochspiel bzw. mit zwei Schlägen im Zählspiel. Strafe für Verspätung nach fünf Minuten ist Disqualifikation.
Steine in Bunkern sind bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1 gilt).
Einschränkung der Erleichterung bei gewissen Schäden am Platz
(gem. Anmerkung zu Regel 25-1)
Ein Spieler hat keinen Anspruch auf Erleichterung gemäß Regel 25-1, wenn seine Standposition ausschließlich durch die Laufspur eines Erdgänge grabenden Tiers, eines Reptils oder eines Vogels behindert ist. Anmerkung: Ein Verstoß gegen diese Platzregel wird in der Regel nicht als schwer- wiegender Verstoß betrachtet, so dass eine Disqualifikation gemäß Regel 20-7 vom falschen Ort spielen nur bei extremen Ausnahmefällen in Betracht kommt.
Strafe für Verstoß gegen die Platzregeln:
| Lochspiel | Lochverlust |
| Zählspiel | zwei Schläge |
Sicherheit und Rücksichtnahme auf dem Golfplatz
Vorrecht auf dem Golfplatz
Schonung des Golfplatzes
Bei Verstößen gegen die Etikette ist der Spielführer berechtigt, Platzverbot zu erteilen.
Die Spielleitung