Regeln/Etikette

Platzregeln

  1. Aus (Regel 18.2)

Wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet. Sofern weiße Linien auf dem Boden „Aus“ kennzeichnen, haben diese Vorrang. Auf den Spielbahnen 10, 11, 12, 13 und 14 werden die Ausgrenzen rechts jeweils durch Zäune markiert, wobei die Ausgrenze durch Pfosten und nicht durch das Gitter markiert wird. Die Ausgrenzen links der Spielbahn 5 und 14 – gekennzeichnet durch weiße Pfähle mit schwarzen Kappen – gelten nur beim Spielen dieser Bahnen. Ein jenseits dieser Grenzen zur Ruhe kommender Ball gilt als im Aus befindlich. Beim Spielen aller anderen Bahnen gelten diese Pfähle mit schwarzen Kappen als unbewegliche Hemmnisse.

  1. Penalty Areas (Regel 17)

Alle durch gelbe oder rote Pfähle oder gelbe oder rote Linien gekennzeichneten Bereiche. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
Die Hecken an den Spielbahnen 2, 3, 5, 6 und 13 wurden als Penalty Areas rot markiert.
An Bahn 5 befindet sich rechts vom Fairway ein Erdwall, der als Blühwiese eingesäht wurde!
Dieser Erdwall ist auf ganzer Länge als rot markiert. Es gilt Regel 17.1b.
Auf Länge des Erdwalls ist die dahinter liegende Platzausgrenze unterbrochen (Beginn und Ende der Aus-Unterbrechung ist durch Doppelpfähle markiert!)
An Bahn 5 ist beim Abschlag die Überspielung der linken Hecke bis zur Höhe der roten Markierung (Doppelpfahl rot-weiß) erforderlich, ansonsten befindet sich der Ball im Aus!
An Bahn 10 rechts ist rot markiert, die durch Zaunpfosten gekennzeichnete Ausgrenze ist unterbrochen (Beginn und Ende der Aus-Unterbrechung ist durch Doppelpfähle markiert!) Innerhalb des Platzes darf der Ball gespielt werden, kommt der Ball außerhalb des Zaunes (rechts) zum Liegen muss eine Erleichterung genommen werden.

  1. Spielverbotszonen (Regel 2.4)

Sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen. Liegt der Ball außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün, aber eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren.

  1. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

Boden in Ausbesserung

(1) Jede Fläche, die durch weiße Einkreisungen und /oder blaue Pfähle gekennzeichnet ist. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
(2) Frisch verlegte Soden
(3) Mit Kies verfüllte Drainagegräben
(4) Risse im Boden in Bereichen des Gelaendes

Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch oder ein Riss im Boden nur den Stand des Spielers behindert.

Unbewegliche Hemmnisse sind u. a. mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen.

  1. Unterbrechung des Spiels /Wiederaufnahme des Spiels

Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Signalton bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch wiederholt 3 kurze Töne bekannt gegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch wiederholt 2 kurze Töne bekannt gegeben. Siehe Regel 5.7b. Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation. Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a.

  1. Höchstzeit für die ganze Runde

Beendet eine Gruppe die Runde mehr als ein Startzeitintervall hinter der Gruppe vor sich und mehr als 4 Stunden 45 Minuten bei einer 18-Loch Runde oder 2 Stunden 30 Minuten bei einer 9-Loch Runde nach ihrer Startzeit, ziehen sich alle Spieler in der Gruppe zwei Strafschläge zu.

  1. Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)

Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung

Ergänzend zu Regel 1.2a gelten folgende Verhaltensvorschriften:

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verhaltensvorschriften (Regel 1.2b) durch den Spieler und/oder dessen Caddie kann die Spielleitung hierfür eine Golfstrafe aussprechen (Ein Straf-schlag, Grundstrafe oder Disqualifikation). Die entsprechende Strafe liegt im Ermessen der Spielleitung und richtet sich nach der Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens. Ein Fehl-verhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z. B. Folgendes: Versäumnis, den Platz zu schonen, einmalige Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten. Ein schwerwiegendes Fehlverhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z. B. Folgendes: Unehrlichkeit, absichtliches Missachten der Rechte eines anderen Spielers, die Gefährdung der Sicherheit anderer Personen oder mutwilliges Zerstören fremden Eigentums.

8. Strafen

Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).

  1. Hinweise
  2. Entfernungsmarkierungen gemessen bis Anfang Grün in m:

weißer Pfahl mit Aufschrift    200
weißer Pfahl mit Aufschrift    150
weißer Pfahl mit Aufschrift    100

  1. Wetterschutzhütten befinden sich nahe Grün 13 und Abschlag 7 Damen
  2. Toiletten befinden sich nahe Grün 13 und an der Driving Range. Eine Dixi Toilette nahe Abschlag 7 der Damen.
  3. Rückgabe der Zählkarten im Sekretariat. Die Zählkarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler das Sekretariat verlassen hat.
  4. Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117

Stand: 29. August 2022

Spielen statt Warten - Ready Golf

Um das Spiel flüssiger werden zu lassen, gibt die neuen Verhaltensregeln: Ready Golf.

Spielen Sie Ihren Ball
wenn der Spieler, der eigentlich an der Reihe wäre, noch den Bunker harkt.
Erst Spielen - dann Suchen
Spielen Sie Ihren Ball, bevor Sie den Mitspielern beim Suchen helfen.
Ehre
Spielen Sie Ihren Ball, wenn der Spieler, der an der Reihe wäre, noch nicht bereit ist.
Kürzere Spieler zuerst
wenn der Longhitter noch warten muss.
Einlochen
Lochen Sie Ihren Ball ein, auch wenn Sie dabei nah an anderen Putlinien stehen.
Kurzes Spiel
Hat ein Spieler über das Grün hinaus gespielt, spielen Sie Ihren Ball.
Einschätzen
Spielen Sie zuerst, wenn der Spieler, der an der Reihe wäre, noch seinen Schlag einschätzt.

 

Allgemeine Turnierbedingungen

A. ALLGEMEINE TURNIERBEDINGUNGEN

Diese Turnierbedingungen und Platzregeln gelten für alle Turniere, einschließlich registrierter Privatrunden, die vom Golfclub Ansbach ausgeschrieben und veranstaltet werden. Sie sind Bestandteil aller Einzelausschreibungen und Platzregeln, sofern in diesen nichts Abweichendes geregelt ist. Zuständiges Entscheidungsgremium ist die Spielleitung des Golfclubs Ansbach.

 

1. Regeln

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. (DGV). Ferner wird auf Grundlage der Handicap-Regeln (World Handicap System) gespielt sowie nach den jeweils veröffentlichten Platzregeln und den ggf. von der Spielleitung erweiterten und abgeänderten Platzregel des Golfclubs Ansbach. Einsichtnahme in die jeweiligen Bestimmungen ist im Clubsekretariat möglich

2. Spielleitung

Die Spielleitung wird in der Regel durch Mitglieder des Spielausschusses gebildet. Sie wird spätestens unmittelbar vor Turnierbeginn namentlich bekannt gegeben.

3. Vorgabengrenze

Bei Turnieren, bei denen die Teilnahmeberechtigung durch eine Vorgabengrenze geregelt ist, ist der aktuelle Handicap-Index maßgebend. Bis zur Aktualisierung des Handicap-Index durch den DGV gilt der aktuelle Handicap-Index weiter.

4. Meldungen

Die Anmeldung zu einem Turnier erfolgt durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste oder (bei Sponsor-/Einladungsturnieren) auf einem Meldeformular oder online über www.golf-ansbach.de. Die Meldung muss entsprechend der in der Ausschreibung angegebenen Frist eingegangen sein. Ein Spieler ist nur dann startberechtigt, wenn er zum Zeitpunkt des Meldeschlusses auf der Meldeliste verzeichnet ist.

Gehen mehr Meldungen als die in der jeweiligen Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein, so werden die Bewerber in einer Warteliste geführt und rücken bei Absagen abhängig von der Reihenfolge ihrer Anmeldung nach. Teilnehmer, welche auf der Warteliste stehen, müssen sich selbst darüber informieren, ob sie ins Teilnehmerfeld aufgerückt sind.

5. Abmeldung von Turnieren

Angemeldete Spieler, die nicht am Turnier teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im Sekretariat des Clubs abzumelden. Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühr. Falls Spieler ohne Abmeldung dem Turnier fernbleiben, kann eine Sperre wegen unsportlichen Verhaltens ausgesprochen werden.

6. Zusammenstellung der Spielergruppen

Die Zusammensetzung der Spielergruppen und die Bestimmung der Zähler erfolgt nur durch die Turnierleitung. Die Turnierleitung behält sich vor, die Zusammensetzung der Spielergruppen ohne Berücksichtigung des Handicap-Index vorzunehmen. Sind die Zähler nicht auf den Scorekarten vermerkt oder durch Ausfall eines Spielers nicht mehr relevant, entscheidet die jeweilige Spielgruppe über die Bestimmung der Zähler.

Startzeitenwünsche können berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb des für den Turniertag vorgesehenen Startzeitraumes liegen.

7. Startzeiten

Startzeiten können in der Regel am Tag vor dem Turnier ab 18:00 Uhr erfragt oder im Internet www.golf-ansbach.de bzw. im CIO eingesehen werden.

8. Scorekarten

Die Scorekarte ist nach Ende der Runde korrekt ausgefüllt und unterschrieben unverzüglich abzugeben. Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring-Area verlassen hat. Die Scoring-Area ist im Golfclub Ansbach in der Regel das Clubsekretariat. Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden. Spieler dürfen die Ergebnisse elektronisch einreichen (QeSC).

9. Verfahren bei Ergebnisgleichheit (Stechen)

Bei gleichen Ergebnissen in Zählspielen erfolgt ein Stechen unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit zählen die letzten 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch.  Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Ein nach 18 Löchern
“All Square“ stehendes Lochspiel-Turnier wird lochweise fortgesetzt, bis eine Partie ein Loch gewinnt. Die Spielfortsetzung beginnt unmittelbar nach Beendigung der festgesetzten Runde am gleichen Loch wie das Turnier. Die Vorgabenschläge sind verteilt wie in der festgesetzten Runde.

Die Spielleitung behält sich vor, einen anderen, vom DGV empfohlenen Stechmodus festzusetzen.

10. Preise

Die Spielleitung entscheidet über die Vergabe von Preisen (siehe individuelle Ausschreibung). Die Preisklassen und die Anzahl der Preise können auch nach Ablauf der Meldefrist festgelegt werden. Jeder Gewinner hat einen Anspruch auf den ausgeschriebenen Preis in Abhängigkeit eines Mehrfachpreisausschlusses, der in der Regel angewandt wird (ausgenommen Sonderpreise).

Kann der Teilnehmer nur einen Preis pro Turnier gewinnen, so gilt Brutto vor Netto.

Bei Fernbleiben eines Preisträgers von der Siegerehrung geht der Preis an anwesende Nächstplatzierte. Bei Sponsorturnieren entscheidet der Sponsor über den Modus für die Preisweitergabe.

11. Sonderpreise

Bei „Nearest-to-the-Pin“ zählt der erste Schlag des Spielers auf dem ausgeschriebenen Loch. Der Ball muss auf dem Grün des ausgeschriebenen Lochs liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.

Bei „Longest Drive“ zählt der erste Schlag des Spielers auf dem ausgeschriebenen Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) des ausgeschriebenen Lochs liegen.

12. Birdie-Pool

Für ausgesuchte Turniere bietet der Golfclub Ansbach allen Teilnehmern einen Birdie-Pool an allen Löchern gegen Einzahlung eines ausgeschriebenen Betrags an. Ein Spieler kann nur auf sich selbst setzen.

 

Birdie-Pool an Par-3-Löchern:

Anspruch, ggf. anteilig auf den Birdie-Pool, haben jene Spieler, die ein Birdie am festgesetzten Loch gespielt und in den Pool eingezahlt haben.

Birdie-Pool an allen Löchern:

Anspruch auf den Birdie-Pool haben jene Spieler, die an einem Loch als einzige Spieler ein Birdie gespielt und in den Pool eingezahlt haben.

Kann der Pool nicht ausgeschüttet werden, so verbleibt der Pool zur freien Verwendung beim Golfclub Ansbach.

13. Beendigung von Turnieren

Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet.

14. Änderungsvorbehalte der Spielleitung

Bis zum ersten Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die jeweiligen Platzregeln abzuändern, die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen zu definieren und die festgelegten Startzeiten zu verändern. Nach dem ersten Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

15. Dopingverbot

Es besteht Dopingverbot. Das Nähere, insbesondere den Dopingbegriff und mögliche Sanktionen im Falle eines Verstoßes, regeln die Satzung und die Anti-Doping-Ordnung des DGV.

16. Datenverarbeitung

Die Daten von Turnierteilnehmern werden zum einen durch den Golfclub Ansbach, sofern erforderlich auch durch Dritte, verarbeitet.

16.1 Datenverarbeitung durch den Golfclub Ansbach

Im Rahmen der Turnieranmeldung werden personenbezogene Daten (Vorname, Name, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Club-/Vereinszugehörigkeit, sowie Handicap-Index, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bild- und Tonaufnahmen, Bankdaten) für folgende Zwecke gespeichert und verarbeitet:

  • Vor- und Nachname, Heimatclub sowie Handicap-Index zur Erstellung von Ergebnislisten sowie darüber hinaus die Startzeit der einzelnen Teilnehmer zur Erstellung von Startlisten
  • Vor- und Nachname, Heimatclub sowie Handicap-Index zur Veröffentlichung im Internet auf Seiten des Golfclubs Ansbach im Rahmen von Berichterstattungen
  • Bild- und Tonaufnahmen zur Veröffentlichung in Print- und/oder Onlinemedien des Golfclubs Ansbach zu eigenen, nicht kommerziellen Zwecken (z.B. zur Turnierbericht-
    erstattung)
  • Bankdaten zur Erhebung des Nenngeldes
  • E-Mail-Adresse zur Bestätigung der Turnieran- bzw. -abmeldung und Mitteilung von Turnierinformationen
  • Telefonnummer zur Zusendung der Startzeiten

Die vorstehend beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen zum Zwecke der Erfüllung des zwischen dem Turnierteilnehmer und dem Golfclub Ansbach bestehenden Vertragsverhältnisses im Rahmen der Turnierteilnahme. Insoweit wird auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verwiesen.

Die Veröffentlichung von personen-
bezogenen Daten sowie Bild– und Tonaufnahmen im Rahmen von Berichterstattungen jeglicher Art beruhen auf dem berechtigen Interesse des Golfclubs Ansbach an der Darstellung golfsportlicher Ereignisse u.a. zur Förderung des Golfsports, somit auf Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO. Mit einer Verarbeitung der personen-
bezogenen Daten im Golfclub Ansbach sind ausschließlich die Mitarbeiter und Funktionsträger des Golfclubs Ansbach befasst. Sofern darüber hinaus Dritte personenbezogene Daten verarbeiten, geschieht dies im Auftrag und nach den Vorgaben des Golfclubs Ansbach im Rahmen einer Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag (Art. 28 DSGVO).

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden vom Golfclub Ansbach gelöscht, sobald die personenbezoge-
nen Daten für die beschriebenen Verarbeitungszwecke (in der Regel Turnierdurchführung, Berichterstattung, Archivierung der Ergebnisse etc.) nicht mehr benötigt werden und keine darüber hinaus gehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten – beispielsweise aus rechtlichen und steuerrechtlichen Gründen – bestehen.

16.2 Datenverarbeitung durch Dritte

Der Golfclub Ansbach ist an das Intranet des DGV angeschlossen. Er übermittelt personenbezogene Daten seiner Mitglieder an den DGV, soweit dies zur Erfüllung seiner Vereinszwecke und zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem DGV erforderlich ist. Einzelheiten regelt Ziff. 18 Abs. 2 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV, die in ihrer jeweils gültigen Fassung im Golfclub Ansbach Anwendung finden. Die Aufnahme- und Mitgliedschafts-
richtlinien des DGV können in ihrer jeweils gültigen Fassung im Clubsekretariat und im Internet unter www.golf.de/dgv eingesehen werden.

16.3 Rechte der Turnierteilnehmer

Spieler können jederzeit vom Golfclub Ansbach Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten, insbesondere über die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen, verlangen.

Spieler haben das Recht, Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung sie betreffender unrichtiger/ unvollständiger Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Darüber hinaus können Spieler das unverzügliche Löschen ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.

Spieler haben ferner das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. für die Dauer der Prüfung durch den Golfclub Hof, wenn der Spieler Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten eingelegt hat.

In den Fällen von Art. 21 DSGVO steht dem Spieler ebenfalls ein Widerspruchsrecht zu.

Dies vor allen in den Fällen, in denen die Datenverarbeitung auf Art 6 Abs. 1 lit f beruht.

Sollte der Spieler der Ansicht sein, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, kann er sich gerne mit dem Golfclub Ansbach in Verbindung setzen. Sollten Bedenken nicht ausgeräumt werden können, kann sich der Spieler an die für den Golfclub Ansbach zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

16.4 Änderungen zum Datenschutz

Der Golfclub Ansbach behält sich vor, die Informationen zum Datenschutz für einen bestmöglichen Schutz personenbezogener Daten anzupassen, sofern geänderte Rechtslagen und technische Standards dies erfordern.

Allgemeine Hinweise

Jeder Spieler erkennt durch Bespielung der Anlage des GC Ansbach bzw. Anmeldung zu einem
Turnier folgende allgemeine Spielbedingungen an:
Die Verantwortung für Nachteile und Folgen, die einem Spieler dadurch entstehen, dass er die
Aushänge und Spielbestimmungen nicht gelesen hat, trägt jeder Spieler selbst. Bei groben
Verstößen gegen die Spiel- und Wettspielordnung bzw. unsportlichem Verhalten können sowohl
im allgemeinen Spiel- als auch Turnierbetrieb Platzverweise bzw. Turniersperren verhängt werden.
Hierzu ist der Spielführer oder die Wettspielleitung berechtigt.
Grobe Verstöße bzw. unsportliches Verhalten sind u.a. grobfahrlässige Gefährdung der Sicherheit
von Spielern, unangemessene Platzbeschädigung, deutliche Behinderung des Spielablaufes
durch langsames Spiel, Verweigerung des Durchspielrechtes, unerlaubtes Einspielen in den
Spielbetrieb und daraus resultierende Behinderung desselben etc. Grundsätzlich ist der 1./10.
Abschlag 30 Minuten vor Beginn eines jeden internen oder offenen Turniers gesperrt. Bei
Kanonenstart ist der Platz 30 Minuten vor dem Start zu räumen. Davon abweichende Bestimmungen
über eventuell eingeschränkte Spielmöglich-keiten während eines Turniers sind auf
den hierfür vorgesehenen Hinweistafeln angekündigt oder im Sekretariat zu erfragen.
Das Spielen auf dem Platz mit Driving-Range-Bällen ist nicht gestattet.
Platzarbeiter haben grundsätzlich Vorrecht.
Alle Spieler sollten nach dem letzten Putt das Grün zügig verlassen.
Die Grüns und Vorgrüns dürfen mit Caddywagen nicht befahren werden. Zwischen Grüns und
Grünbunkern darf ebenfalls nicht gefahren werden. Golftaschen sind außerhalb des Grüns
abzustellen oder abzulegen.
Das Durchspielrecht hat zum Ziel, den Spielbetrieb flüssig zu halten. Daher wird höflichst gebeten,
die Regelung des Durchspielrechts (siehe Spielhinweise) unbedingt einzuhalten.
Die Golfrunde beginnt immer am Abschlag 1 und ist in aufsteigender Folge zu spielen. Am
Abschlag 10 haben Spieler Vorrang, die bereits 9 Löcher gespielt haben und ohne Unterbrechung
durchspielen wollen.
Das Auslassen von Spielbahnen ist nicht gestattet.